„Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen“ am 24.11.2009
Wegsehen ist ein Tabu! Gewalt gegen Frauen geht uns alle
an
„Gewalt gegen Frauen hat viele verschiedene Gesichter.
Besonders problematisch und erschwerend ist zudem, dass sie oft im Verborgenen
stattfindet und leicht übersehen wird. Deshalb sind Aktionstage wie dieser
wichtig, um die Aufmerksamkeit möglichst vieler Menschen zu wecken“, betont
Maria Westerhorstmann, frauenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion zum
heutigen „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“.
Westerhorstmann weiter: „Gewalt gegen Frauen darf keine
Privatsache sein. Sie ist mitten unter uns: In unserem Land, in unseren
Städten, in unserer Nachbarschaft. Daher geht sie alle an und erfordert ein
gesamtgesellschaftliches und gezieltes Hinsehen, um erfolgreich für ein
selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben aller Frauen eintreten zu können.
Betroffene oder bedrohte Frauen sind auf effektive und
schnelle Hilfeangebote angewiesen. Eine Kooperation aller beteiligten Stellen
erweist sich in diesem Zusammenhang als unverzichtbar. Wir sind froh, dass es
in Nordrhein-Westfalen - Trotz des
Sparzwangs - gelungen ist, bewährte Strukturen zu
erhalten. Unsere Trägerlandschaft und ihre Vielfalt sind gewährleistet“.
Rückständiger Unterhalt:
Nach einem Jahr droht Verwirkung
Rückständige
Unterhaltsforderungen unterliegen der Verwirkung. Sie müssen deshalb binnen
Jahresfrist geltend gemacht werden. Anderenfalls droht die Verwirkung; d.h. der
rückständige Unterhalt kann nicht mehr geltend gemacht (eingeklagt oder auch vollstreckt) werden.
Hierauf hat das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) hingewiesen. Anlass der Entscheidung war die Klage eines Vaters, der sich gegen die Vollstreckung eines im März 2003 ergan-genen Unterhaltsurteils zur Wehr gesetzt hat. Dies tat er zu Recht, denn die beiden minderjährigen Töchter hatten nach dem Urteil mehr als fünf Jahre verstreichen lassen und den Vater erst im Oktober 2007 wieder zur Zahlung aufgefordert. Damit war der rückständige Unterhalt zum großen Teil verwirkt. Nur die ab Oktober 2006 aufgelaufenen Rückstände muss der Vater noch bezahlen; die älteren Rückstände können die Töchter nicht mehr verlangen. Von einem auf den Unterhalt angewiesenen Gläubiger müsse erwartet werden, dass er sich zeitnah um dessen Durchsetzung kümmere. Werde hiervon abgesehen, erwecke dies regelmäßig den Eindruck, der Unterhaltsgläubiger sei in dem fraglichen Zeitraum nicht bedürftig (OLG Thüringen, 2 WF 85/09).
Quelle: Newsletter der Frauen-Union NRW 02/2010
Frauen bei
Existenzgründungen immer noch sehr vorsichtig
Obwohl
Frauen heute über ein höheres durchschnittliches Bildungsniveau als Männer verfügen
und inzwischen die Mehrheit der Hochschulabsolventen in Deutschland stellen,
halten sie sich bei Existenzgründungen auffallend zurück. Zwar ist der
Frauenanteil unter den Gründerpersonen während des letzten Aufschwungs von 36
auf insgesamt 41 Prozent gestiegen, doch stellen Männer noch immer zwei von
drei Vollerwerbsgründern.
Forscher
der KfW Bankengruppe und der Universität Freiburg sind den Ursachen hierfür
nachgegangen und haben untersucht, inwiefern äußere Bedingungen und
individuelle Persönlichkeitsmerkmale die Entscheidung zum Schritt in die
Selbständigkeit beeinflussen. Dazu analysierten sie Daten des
KfW-Gründungsmonitors, einer repräsentativen Erhebung zum Gründungsgeschehen in
Deutschland. Das Ergebnis: Geschlechtsspezifische Unter-schiede in der
individuellen Risikobereitschaft und der Fokussierung auf den beruflichen
Werdegang sind die wichtigste Ursache für die geringere Gründungsquote bei
Frauen. Soziodemografische Faktoren wie Bildungsstand oder Haushaltsgröße
spielen dagegen kaum eine Rolle.
„Frauen setzen im Berufsleben andere Schwerpunkte als Männer“, erklärt KfW-Ökonom Karsten Kohn, der die Studie mit verfasst hat. „Für sie steht das berufliche Vorankommen weniger im Vordergrund als bei Männern. Zudem sind sie im Durchschnitt wesentlich skep-tischer, was die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die persönlichen Voraus-setzungen für unternehmerischen Erfolg angeht.“
Quelle: Newsletter der Frauen-Union NRW 02/2010
Hilfe bei der Rückkehr
in den Beruf
Frauen,
die nach der Familienpause in den Beruf zurückkehren wollen, haben immer noch
viel zu hohe Hürden zu überwinden. Dabei werden sie in Nordrhein-Westfalen
nicht allein gelassen! Mit dem Forum Wiedereinstieg, dem Netzwerk
Wiedereinstieg und den Möglich-keiten des Bildungsschecks unterstützt die Landesregierung
den Neubeginn.
„Insbesondere
Mütterr, die länger aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, brauchen besondere
Unterstützung, wenn sie wieder berufstätig werden wollen. Die vom Land
geförderten Netzwerke für Berufrückkehrende leisten hier einen großen Beitrag“,
erklärte Frauenminister Armin Laschet anlässlich der großen Anzahl von 40 Projekten,
die seinem Ministerium für eine Fördeerung im Jahr 2010 aktuell vorgeschlagen
wurden. Vorausgegangen war ein ladesweiter Aufruf des Ministeriums,
Projektvorschläge einzureichen.
Der
Minister freute sich vor allem über die große Anzahl an Vorschlägen, die eine
bessere Integration von Alleinerziehenden und Zuwanderinnen in den Arbeitsmarkt
zum Ziel haben. Der Minister unterstrich auch, dass die Erwerbstätigkeit von
Müttern in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren angestiegen ist. 2008
waren 61 Prozent der insgesamt
1,9 Millionen Mütter in Nordrhein-Westfalen erwerbstätig. 2005 waren es noch 57
Prozent. Mittlerweile jedoch, möchte immer noch jede Dritte nicht erwerbstätige
Mutter in den Beruf zurückkehren, so der Minister.
Infos
und Flyer „Wiedereinstieg? Ich bin dabei!“, Flyer „Netzwerk W“, Broschüre „Frauen
zwischen Beruf und Familie“ und Informationen zum Bildungsscheck unter
www.mgffi.nrw.de/frauen
EU-weite Standards für
Kampf gegen Kinderpornographie
Im
Kampf gegen Kinderpornographie soll es künftig EU-weite Standards geben. Die
Europäische Kommission legte dazu einen Vorschlag für eine Richtlinie zum
Kinderschutz vor. „Mit den kriminellen Bildern von Kindesmissbrauch im Internet
muss Schluss sein. Der Flickenteppich an nationalen Regelungen muss durch ein
EU-weites Vorgehen ersetzt werden. Im Europaparlament gibt es dafür breite
Unterstützung. Im Detail haben wir aber sicher noch Verbesserungsvorschläge“,
sagte die CDU-Europaabgeordnete Sabine Verheyen.
Der Richtlinienentwurf von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström führt 22 Straftatbestände auf, die die EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umsetzen müssten. Neben Produktion, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie sowie dem Verbot des Versuchs, Kinder online ausfindig zu machen, soll auch das gezielte Suchen und Betrachten kinderpornographischen Materials strafbar sein. Das betrifft das direkte Sehen von Inhalten im Netz, ohne die Datei auf dem Rechner zu speichern. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen als Präventivmaßnahme den Zugang zu kinderpornographischen Seiten blockieren. Dazu sind Sperrungen der entsprechenden Seiten oder deren Löschung vorgesehen.
Quelle: Newsletter der Frauen-Union NRW 02/2010
Erhöhte
Berufshaftpflichtversicherung gefährdet Beruf der Hebamme
Seit
1992 hat sich die Jahresprämie der Berufshaftpflichtversicherung für
freiberufliche Hebammen verzehnfacht. Ab Juli 2010 soll der Haftpflichtbeitrag
erneut ansteigen. Politikerinnen sehen dadurch den Berufsstand der Hebammen
gefährdet. Diese Steigerung führe zu einem Missverhältnis zur Vergütung der
Hebammen und damit zu einem Existenz-problem.
Die exorbitant ansteigenden Versicherungsprämien könnten freiberufliche Hebammen kaum mehr stemmen. Damit werde faktisch das Recht der Frauen auf die freie Wahl des Geburtsortes beschnitten, denn Hausgeburten oder Beleggeburten in einer Klinik oder einem Geburtshaus würden angesichts solcher Rahmenbedingungen kaum mehr möglich sein.
Quelle: Newsletter der Frauen-Union NRW 02/2010



