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„Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen“ am 24.11.2009

Wegsehen ist ein Tabu! Gewalt gegen Frauen geht uns alle an

„Gewalt gegen Frauen hat viele verschiedene Gesichter. Besonders problematisch und erschwerend ist zudem, dass sie oft im Verborgenen stattfindet und leicht übersehen wird. Deshalb sind Aktionstage wie dieser wichtig, um die Aufmerksamkeit möglichst vieler Menschen zu wecken“, betont Maria Westerhorstmann, frauenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion zum heutigen „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“.

Westerhorstmann weiter: „Gewalt gegen Frauen darf keine Privatsache sein. Sie ist mitten unter uns: In unserem Land, in unseren Städten, in unserer Nachbarschaft. Daher geht sie alle an und erfordert ein gesamtgesellschaftliches und gezieltes Hinsehen, um erfolgreich für ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben aller Frauen eintreten zu können.

Betroffene oder bedrohte Frauen sind auf effektive und schnelle Hilfeangebote angewiesen. Eine Kooperation aller beteiligten Stellen erweist sich in diesem Zusammenhang als unverzichtbar. Wir sind froh, dass es in Nordrhein-Westfalen  - Trotz des Sparzwangs  -  gelungen ist, bewährte Strukturen zu erhalten. Unsere Trägerlandschaft und ihre Vielfalt sind gewährleistet“.

Rückständiger Unterhalt: Nach einem Jahr droht Verwirkung

Rückständige Unterhaltsforderungen unterliegen der Verwirkung. Sie müssen deshalb binnen Jahresfrist geltend gemacht werden. Anderenfalls droht die Verwirkung; d.h. der rückständige Unterhalt kann nicht mehr geltend gemacht (eingeklagt oder auch vollstreckt) werden.

Hierauf hat das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) hingewiesen. Anlass der Entscheidung war die Klage eines Vaters, der sich gegen die Vollstreckung eines im März 2003 ergan-genen Unterhaltsurteils zur Wehr gesetzt hat. Dies tat er zu Recht, denn die beiden minderjährigen Töchter hatten nach dem Urteil mehr als fünf Jahre verstreichen lassen und den Vater erst im Oktober 2007 wieder zur Zahlung aufgefordert. Damit war der rückständige Unterhalt zum großen Teil verwirkt. Nur die ab Oktober 2006 aufgelaufenen Rückstände muss der Vater noch bezahlen; die älteren Rückstände können die Töchter nicht mehr verlangen. Von einem auf den Unterhalt angewiesenen Gläubiger müsse erwartet werden, dass er sich zeitnah um dessen Durchsetzung kümmere. Werde hiervon abgesehen, erwecke dies regelmäßig den Eindruck, der Unterhaltsgläubiger sei in dem fraglichen Zeitraum nicht bedürftig (OLG Thüringen, 2 WF 85/09).

Quelle: Newsletter der Frauen-Union NRW 02/2010


Frauen bei Existenzgründungen immer noch sehr vorsichtig

Obwohl Frauen heute über ein höheres durchschnittliches Bildungsniveau als Männer verfügen und inzwischen die Mehrheit der Hochschulabsolventen in Deutschland stellen, halten sie sich bei Existenzgründungen auffallend zurück. Zwar ist der Frauenanteil unter den Gründerpersonen während des letzten Aufschwungs von 36 auf insgesamt 41 Prozent gestiegen, doch stellen Männer noch immer zwei von drei Vollerwerbsgründern.

Forscher der KfW Bankengruppe und der Universität Freiburg sind den Ursachen hierfür nachgegangen und haben untersucht, inwiefern äußere Bedingungen und individuelle Persönlichkeitsmerkmale die Entscheidung zum Schritt in die Selbständigkeit beeinflussen. Dazu analysierten sie Daten des KfW-Gründungsmonitors, einer repräsentativen Erhebung zum Gründungsgeschehen in Deutschland. Das Ergebnis: Geschlechtsspezifische Unter-schiede in der individuellen Risikobereitschaft und der Fokussierung auf den beruflichen Werdegang sind die wichtigste Ursache für die geringere Gründungsquote bei Frauen. Soziodemografische Faktoren wie Bildungsstand oder Haushaltsgröße spielen dagegen kaum eine Rolle.

„Frauen setzen im Berufsleben andere Schwerpunkte als Männer“, erklärt KfW-Ökonom Karsten Kohn, der die Studie mit verfasst hat. „Für sie steht das berufliche Vorankommen weniger im Vordergrund als bei Männern. Zudem sind sie im Durchschnitt wesentlich skep-tischer, was die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die persönlichen Voraus-setzungen für unternehmerischen Erfolg angeht.“

Quelle: Newsletter der Frauen-Union NRW 02/2010

Hilfe bei der Rückkehr in den Beruf

Frauen, die nach der Familienpause in den Beruf zurückkehren wollen, haben immer noch viel zu hohe Hürden zu überwinden. Dabei werden sie in Nordrhein-Westfalen nicht allein gelassen! Mit dem Forum Wiedereinstieg, dem Netzwerk Wiedereinstieg und den Möglich-keiten des Bildungsschecks unterstützt die Landesregierung den Neubeginn.

„Insbesondere Mütterr, die länger aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, brauchen besondere Unterstützung, wenn sie wieder berufstätig werden wollen. Die vom Land geförderten Netzwerke für Berufrückkehrende leisten hier einen großen Beitrag“, erklärte Frauenminister Armin Laschet anlässlich der großen Anzahl von 40 Projekten, die seinem Ministerium für eine Fördeerung im Jahr 2010 aktuell vorgeschlagen wurden. Vorausgegangen war ein ladesweiter Aufruf des Ministeriums, Projektvorschläge einzureichen.

Der Minister freute sich vor allem über die große Anzahl an Vorschlägen, die eine bessere Integration von Alleinerziehenden und Zuwanderinnen in den Arbeitsmarkt zum Ziel haben. Der Minister unterstrich auch, dass die Erwerbstätigkeit von Müttern in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren angestiegen ist. 2008 waren 61 Prozent der insgesamt
1,9 Millionen Mütter in Nordrhein-Westfalen erwerbstätig. 2005 waren es noch 57 Prozent. Mittlerweile jedoch, möchte immer noch jede Dritte nicht erwerbstätige Mutter in den Beruf zurückkehren, so der Minister.

Infos und Flyer „Wiedereinstieg? Ich bin dabei!“, Flyer „Netzwerk W“, Broschüre „Frauen zwischen Beruf und Familie“ und Informationen zum Bildungsscheck unter www.mgffi.nrw.de/frauen

EU-weite Standards für Kampf gegen Kinderpornographie

Im Kampf gegen Kinderpornographie soll es künftig EU-weite Standards geben. Die Europäische Kommission legte dazu einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Kinderschutz vor. „Mit den kriminellen Bildern von Kindesmissbrauch im Internet muss Schluss sein. Der Flickenteppich an nationalen Regelungen muss durch ein EU-weites Vorgehen ersetzt werden. Im Europaparlament gibt es dafür breite Unterstützung. Im Detail haben wir aber sicher noch Verbesserungsvorschläge“, sagte die CDU-Europaabgeordnete Sabine Verheyen.

Der Richtlinienentwurf von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström führt 22 Straftatbestände auf, die die EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umsetzen müssten. Neben Produktion, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie sowie dem Verbot des Versuchs, Kinder online ausfindig zu machen, soll auch das gezielte Suchen und Betrachten kinderpornographischen Materials strafbar sein. Das betrifft das direkte Sehen von Inhalten im Netz, ohne die Datei auf dem Rechner zu speichern. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen als Präventivmaßnahme den Zugang zu kinderpornographischen Seiten blockieren. Dazu sind Sperrungen der entsprechenden Seiten oder deren Löschung vorgesehen.

Quelle: Newsletter der Frauen-Union NRW 02/2010

Erhöhte Berufshaftpflichtversicherung gefährdet Beruf der Hebamme

Seit 1992 hat sich die Jahresprämie der Berufshaftpflichtversicherung für freiberufliche Hebammen verzehnfacht. Ab Juli 2010 soll der Haftpflichtbeitrag erneut ansteigen. Politikerinnen sehen dadurch den Berufsstand der Hebammen gefährdet. Diese Steigerung führe zu einem Missverhältnis zur Vergütung der Hebammen und damit zu einem Existenz-problem.

Die exorbitant ansteigenden Versicherungsprämien könnten freiberufliche Hebammen kaum mehr stemmen. Damit werde faktisch das Recht der Frauen auf die freie Wahl des Geburtsortes beschnitten, denn Hausgeburten oder Beleggeburten in einer Klinik oder einem Geburtshaus würden angesichts solcher Rahmenbedingungen kaum mehr möglich sein.

Quelle: Newsletter der Frauen-Union NRW 02/2010

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